DURFOG (R) ist ein Verfahren, das die Einhausungen und Staubreduzierungstechnik (A&E Stäube) im Bereich der Gleisanbau- und Gleisbaumaschinen (Stopfmaschinen, BRM, Umbauzüge, …) deutlich optimiert, die neuralgischen Punkte abdeckt und ausschließlich Wasser einsetzt. Ein Absaugen des Staubes entfällt.

Das Europäische Patentamt hat nach Prüfung der Patentanmeldung der HYPERION die Erteilung eines Patentes (Mitteilung gemäß R.71(3) EPÜ) für das DURFOG-System in Aussicht gestellt.

Kooperation von Plasser & Theurer und HYPERION
Im Rahmen der 2024er InnoTrans wurde dem internationalen Fachpublikum erstmals eine neue Technologie zur Reduktion lungengängiger Feinstaubbelastung auf Gleisbaustellen präsentiert. DURFOG, aus dem Hause HYPERION, wird in Kooperation mit Plasser & Theurer zukünftig auf neuen Gleisbaumaschinen eingesetzt, steht aber auch für die Nachrüstung von Bestandsmaschinen in Form von Retrofit-Kits zur Verfügung.
Dadurch wird neben dem Einhalten regulatorischer Vorgaben für Feinstaubgrenzwerte der künftige arbeitsschutzkonforme Einsatz von Gleisbaumaschinen gesichert. Dies ermöglicht den Bahnbauunternehmen, ihre ökologische, soziale und gesetzliche Verantwortung wahrzunehmen, langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und die Gefährdungen von Personal und Umwelt durch Feinstaubemissionen abzuwenden.
Die Herausforderung
Gefährlicher, lungengängiger Staub (A&E) entsteht durch Setzungen und Verschiebungen des Gleisschotters während des Bahnbetriebs, der Instandhaltung oder bei Oberbauarbeiten. Auch bei Sanierungsarbeiten von Feste Fahrbahn-Systemen wird Feinstaub emittiert.
Solange Bahnschotter auf herkömmliche Weise transportiert, gestopft, profiliert und getauscht wird, sind für den Arbeitsschutz in Tunneln, in Einschnitten, in der Stadt und auf der freien Strecke Lösungen zur Staubreduktion gefordert. Der Maschinenbetreiber muss Vorkehrungen für den Arbeitsschutz treffen und die geforderten Grenzwerte einhalten, ansonsten drohen Baustellenstilllegungen.
Die Lösung
DURFOG, eine von HYPERION international zum Patent angemeldete Staubreduzierungstechnologie im Umfeld spurgeführter Verkehre, weist das sichere Einhalten geltender Grenzwerte nach, ohne zusätzliche Staubabsaugung und frei von Zusätzen im Wasser. Dabei wird mit weniger Wasser ein Mehr an Reduktion von Feinstaub erzielt. Die Gleisbaumaschine wird an den neuralgischen Stellen (Aushubkette, Förderband, Schottereinbringung, Stopfaggregat) mit Injektoren ausgerüstet. Diese erzeugen den permanent stehenden Feinstwassernebel mit definierter Breite und Länge. Die Staubpartikel und Schwebstoffe, welche sich durch die Schotterbewegungen entwickeln, nehmen die Feuchtigkeit des DURFOG-Wassernebels auf, werden gebunden und sinken zu Boden. Dort werden die gebundenen Schwebstoffe zum Beispiel durch Aufnahmeketten und -bänder abtransportiert.
Der Vergleich
Neben dem reduzierten Verbrauch der wertvollen Ressource Wasser entfällt durch unmittelbare Bindung des Feinstaubes die aufwendige und platzbenötigende Ausstattung der Maschine mit Einrichtungen für dessen Absaugung und das spätere Entsorgen des kontaminierten Staubmaterials. Dies bringt in Tunneln und auf urbanen Strecken potenziell weitere Vorteile durch das DURFOG-System: Entfall weiterer leistungsintensiver und Abwärme produzierender Aggregate für die Absaugung, Reduktion der Aufheizung des Tunnels und des Fossilbrennstoffbedarfs, Verschlankung der Logistikketten und damit verringerte Gleisbelegung sowie Entlastung der Tunneldrainage, verringerte Staubbelastung für Infrastrukturen, Begleitarbeiten, Reisende und Anwohner.
Die Kooperation mit HYPERION bezieht sich auf alle Maschinen aus dem Portfolio von Plasser & Theurer. Im Rahmen der Kooperation werden sich die beiden Unternehmen grundsätzlich der Reduktion von Staubemissionen im spurgeführten Verkehr widmen und Lösungen entwickeln.
Auftraggeber und Aufnahme staubreduzierender Maßnahmen in Leistungsverzeichnisse
Die zunehmende Wichtigkeit staubreduzierender Maßnahmen lässt sich an die Aufnahme entsprechender Positionen in die Leistungsverzeichnisse. So hat die Deutsche Bahn/ DB InfraGo in die 2025er Ausschreibung „Volumenvertrag Oberbau GMT“ u.a. nachfolgende Position mit aufgenommen:
Projekt : G 016246252 VolV GMT 2027-2029 LV : 24 FEI 77871 Volumenvertrag Oberbau GMT
„Staubreduktion
Massnahmen zur Staubreduktion gegenüber der Umgebung / Umwelt z . B . mit Wässerung des Schotters , Staubniedernebelung oder Absaugung von Staub ergreifen .
Massnahmen zur Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte / Beurteilungsmaßstab ( 1,25/10/0,05 mg / m ³ ) als Schichtmittelwert umsetzen .
Reduktion der Exposition mit Staub ( alveolengängig und einatembar ) , DME , Quarz, Asbest , durch Oberbauschotter ( Naturprodukt wie : z . B . Granite , Basalt und anderes Hartgestein ) oder Abriebe.“
Hintergrund
Saubere Luft ist für die Gesundheit der Menschen von entscheidender Bedeutung. Zu diesem Zweck legt die EU Luftqualitätsstandards zum Schutz der Gesundheit fest. Überarbeitung der Richtlinie zur Luftqualität | Umweltbundesamt . Die EU will die Luftqualität in Städten verbessern. Deshalb hat sie 2024 schärfere Grenzwerte beschlossen. Neben dem Fokus auf der verpflichtenden Einhaltung von Grenzwerten auch an hoch belasteten – zum Beispiel verkehrsnahen – Standorten ist das Ziel eine kontinuierliche Senkung der durchschnittlichen Belastung mit Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM2,5). Künftig werden wieder mehr Städte die Grenzwerte überschreiten. Nicht, weil die Luft schlechter, sondern weil die Grenzwerte in der EU schärfer geworden sind. So soll die Zahl von etwa 300.000 vorzeitigen Todesfällen, die laut EU auf Luftverschmutzung zurückzuführen sind, reduziert werden.
Dafür wird der Jahresgrenzwert für Partikel mit einem Durchmesser unter 2,5 µg bis 2030 um mehr als die Hälfte gesenkt, nämlich von 25 auf 10 µg pro Kubikmeter. Damit nähern sich die Vorgaben auf EU-Ebene den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an, setzen sie aber nicht komplett um. Die WHO empfiehlt nur noch 5 Mikrogramm, also ein Fünftel des derzeit erlaubten und die Hälfte des ab 2030 in der EU geltenden Wertes.
Fehlt der Staubschutz auf der Baustelle, verstößt der Arbeitgeber gegen das Arbeitsschutzgesetz. Auch wenn es vermeintlich nicht explizit in den Ausschreibungen geschrieben steht, ist die Pflicht, etwas gegen Staub zu tun, einfach aus bestehenden Richtlinien und Gesetzen (in D und CH) ableitbar: Mitarbeiter eines vom Bauherrn beauftragten Unternehmers, die bei der Ausführung von Bauarbeiten infolge von Nichtbeachtung von UVV zu Schaden kommen, können regelmäßig den Unternehmer dafür haftbar machen. Unterlässt der Arbeitgeber diesen Schutz, obwohl es geeignete Mittel gebe, nimmt er den Gesundheitsschaden des Arbeitnehmers billigend in Kauf- er macht sich haftbar. Der Maschinenbetreiber muss Lösungen für Arbeitsschutz liefern und Grenzwerte einhalten, um sich und andere zu schützen.
Das Arbeitsschutzgesetz besteht in Deutschland seit 1996. Es steuert die Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz von Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz. Basierend auf der EU-Richtlinie 89/391/EWG soll es dazu beitragen, Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Die EU-Richtlinie 89/391/EWG ist eine Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz und eine zentrale Rechtsvorschrift der Europäischen Union. Sie legt die grundlegenden Prinzipien für den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit aller Arbeitskräfte in den Mitgliedsstaaten fest.